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Jetzt Neu: Klang online! Im November 2006 startete mit der Neuauflage des "KLANG Großkommentars zum ABGB" eine neue Ära: Die traditionell bedeutendste Kommentierung des österreichischen Zivilrechtes erscheint in insgesamt 28 Bänden. Ab sofort ist der "Klang" auch in einer onlineversion abrufbar!

Informieren Sie sich über
* alle Behörden und Ämter des Bundes, der Länder und der Gemeinden
* ca. 25.000 öffentliche Stellen und Institutionen
* ca 150.000 Ansprechpartner mit Adresse, Telefon, Fax, E-Mail und Internet

Zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die den Schutz der ArbeitnehmerInnen regeln, müssen, soweit diese für die Arbeitsstätte oder die Baustelle anzuwenden sind, in der Arbeitsstätte bzw. auf der Baustelle für die ArbeitnehmerInnen leicht zugänglich aufliegen (aushängen), damit alle ArbeitnehmerInnen in die Vorschriften Einsicht nehmen können.
Grundbuch, Firmenbuch und Meldeauskunft:
Grundbuch, Firmenbuch, Meldeauskunft (Zentrales Melderegister - ZMR),
Gewerberegisterabfrage, Elektronische Akteneinsicht und Abfrage der
Geschäftsbehelfe (§ 73a EO): Nutzen Sie die Datenbankdienste der
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