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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

§ 1489 ABGB: Verjährungshemmung wegen Interessenkollision bei Einlagenrückgewähr?

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§§ 1489, 1494 ABGB; §§ 82, 83, 85 GmbHG. Im Fall eines Kollegialorgans setzt die Verjährungshemmung analog § 1494 ABGB voraus, dass jene Organmitglieder, bei denen keine Interessenkollision bestand, allein nicht zur Vertretung der Gesellschaft in der Lage waren. Maßgeblich sind nur die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Auf faktische Einflussmöglichkeiten (etwa die angedrohte oder befürchtete Abberufung bei Verfolgung der Gesellschaftsansprüche) kommt es nicht an.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 20.12.2023, 6 Ob 170/23b
  • oeba-Slg 2024/3010

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