


§ 257 IO: Zur öffentlichen Bekanntmachung und persönlichen Zustellung.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 72
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 3480 Wörter, Seiten 726-729
20,00 €
inkl MwSt




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§§ 74, 190, 257, 286 IO. Für § 257 Abs 2 IO reicht aus, dass die öffentliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist. Eine solche Vorschrift kann auch auf einer Analogie beruhen (§ 7 ABGB). Bisherige Rechtsprechung, nach der für § 257 Abs 2 IO die öffentliche Bekanntmachung ausdrücklich vorgeschrieben sein muss, wird abgelehnt.
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- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- Mock, Sebastian
-
- oeba-Slg 2024/3047
- OGH, 13.12.2023, 8 Ob 127/23v
§§ 74, 190, 257, 286 IO. Für § 257 Abs 2 IO reicht aus, dass die öffentliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist. Eine solche Vorschrift kann auch auf einer Analogie beruhen (§ 7 ABGB). Bisherige Rechtsprechung, nach der für § 257 Abs 2 IO die öffentliche Bekanntmachung ausdrücklich vorgeschrieben sein muss, wird abgelehnt.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- Mock, Sebastian
- oeba-Slg 2024/3047
- OGH, 13.12.2023, 8 Ob 127/23v