


§ 28 Z 1 IO: Anfechtung einer Liegenschaftsübertragung unter Ehegatten.
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 70
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1786 Wörter, Seiten 687-688
20,00 €
inkl MwSt




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§ 431 ABGB; §§ 7, 350 EO; § 1 NotAktsG; §§ 28, 41, 120 IO.
Unter Rechtshandlungen iSd Anfechtungsnormen der IO sind alle gewollten Handlungen zu verstehen, die rechtliche Wirkungen hervorrufen. Anfechtbar ist es daher auch, wenn ein zunächst mangels Einhaltung der Notariatsaktsform nichtiger Liegenschaftskaufvertrag unter Ehegatten nachträglich mittels Notariatsakt bekräftigt wird.
Die erfolgreiche Anfechtung der Übertragung einer Liegenschaft führt zum Wiederaufleben von Belastungs- und Veräußerungsverboten, die bis zur Übertragung bestanden.
-
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
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- OGH, 14.03.2022, 17 Ob 2/22a
- oeba-Slg 2022/2850
§ 431 ABGB; §§ 7, 350 EO; § 1 NotAktsG; §§ 28, 41, 120 IO.
Unter Rechtshandlungen iSd Anfechtungsnormen der IO sind alle gewollten Handlungen zu verstehen, die rechtliche Wirkungen hervorrufen. Anfechtbar ist es daher auch, wenn ein zunächst mangels Einhaltung der Notariatsaktsform nichtiger Liegenschaftskaufvertrag unter Ehegatten nachträglich mittels Notariatsakt bekräftigt wird.
Die erfolgreiche Anfechtung der Übertragung einer Liegenschaft führt zum Wiederaufleben von Belastungs- und Veräußerungsverboten, die bis zur Übertragung bestanden.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 14.03.2022, 17 Ob 2/22a
- oeba-Slg 2022/2850