


§ 6 iVm § 4 Abs. 6 der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller und stationslose Mietfahrräder pönalisiert nicht das verordnungswidrige Abstellen eines E-Scoot...
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 12
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 2845 Wörter, Seiten 78-83
20,00 €
inkl MwSt




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Der objektive Tatbestand des § 6 iVm § 4 Abs. 6 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller und stationslose Mietfahrräder, ABl. der Stadt Wien Nr. 25/2023, ist nur dann erfüllt, wenn der Vermieter es unterlässt, einen entgegen den Vorschriften nach § 4 Abs. 1, 2, 3 und 4 leg.cit. abgestellten E-Scooter unverzüglich zu entfernen oder unverzüglich verordnungskonform abzustellen.
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- VwG Wien, 29.07.2024, VGW-001/059/9428/2024
- ZVG-Slg 2025/11
- § 45 Abs 1 Z 1 VStG
- § 50 VwGVG
- § 44a Z 1 VStG
- Verwaltungsverfahrensrecht
Der objektive Tatbestand des § 6 iVm § 4 Abs. 6 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend stationslose elektrisch betriebene Klein- und Miniroller und stationslose Mietfahrräder, ABl. der Stadt Wien Nr. 25/2023, ist nur dann erfüllt, wenn der Vermieter es unterlässt, einen entgegen den Vorschriften nach § 4 Abs. 1, 2, 3 und 4 leg.cit. abgestellten E-Scooter unverzüglich zu entfernen oder unverzüglich verordnungskonform abzustellen.
- VwG Wien, 29.07.2024, VGW-001/059/9428/2024
- ZVG-Slg 2025/11
- § 45 Abs 1 Z 1 VStG
- § 50 VwGVG
- § 44a Z 1 VStG
- Verwaltungsverfahrensrecht