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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Abberufung des Stiftungsvorstands wegen mehrerer einzelner Pflichtverletzungen
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 2016
- Judikatur, 540 Wörter
- Seiten 70-71
- https://doi.org/10.33196/ges201602007001
9,80 €
inkl MwStEine einzelne Pflichtverletzung, die noch nicht als grob zu bezeichnen ist, kann keinen Abberufungsgrund bilden.
Hingegen können mehrere einzelne Pflichtverletzungen, die jede für sich allein betrachtet noch keine grobe Pflichtverletzung darstellen, bei einer Gesamtschau eine Abberufung rechtfertigen.
- GES 2016, 70
- Abberufung
- wichtiger Grund
- § 27 Abs 2 PSG
- OGH, 14.01.2016, 6 Ob 244/15y
- Gesellschaftsrecht
- Stiftungsvorstand