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Abbruch der Vollstreckung der Zwangsstrafe

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 7
Inhalt:
Verfahrensrecht
Umfang:
1111 Wörter, Seiten 388-389

20,00 €

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Ein bereits verhängtes Zwangsmittel darf nicht mehr vollzogen werden, wenn das mit seiner Verhängung verfolgte Ziel erreicht ist. Da die unvertretbare Handlung des Unterlassens der verpönten Verwendung eines Grundstücks für den Betrieb einer Hundepension jedenfalls nunmehr von der Bf bewirkt ist, wird der Vollstreckungsvorgang, der neben der Androhung einer Zwangsstrafe auch die Verhängung der Zwangsstrafe und deren Vollziehung als faktische Amtshandlung umfasst, abgebrochen.

  • § 5 VVG
  • LVwG OÖ, 27.04.2020, LVwG-190035/34/JS/FE
  • ZVG-Slg 2020/66
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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