


Abbruch der Vollstreckung der Zwangsstrafe
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 7
- Inhalt:
- Verfahrensrecht
- Umfang:
- 1111 Wörter, Seiten 388-389
20,00 €
inkl MwSt




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Ein bereits verhängtes Zwangsmittel darf nicht mehr vollzogen werden, wenn das mit seiner Verhängung verfolgte Ziel erreicht ist. Da die unvertretbare Handlung des Unterlassens der verpönten Verwendung eines Grundstücks für den Betrieb einer Hundepension jedenfalls nunmehr von der Bf bewirkt ist, wird der Vollstreckungsvorgang, der neben der Androhung einer Zwangsstrafe auch die Verhängung der Zwangsstrafe und deren Vollziehung als faktische Amtshandlung umfasst, abgebrochen.
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- § 5 VVG
- LVwG OÖ, 27.04.2020, LVwG-190035/34/JS/FE
- ZVG-Slg 2020/66
- Verwaltungsverfahrensrecht
Ein bereits verhängtes Zwangsmittel darf nicht mehr vollzogen werden, wenn das mit seiner Verhängung verfolgte Ziel erreicht ist. Da die unvertretbare Handlung des Unterlassens der verpönten Verwendung eines Grundstücks für den Betrieb einer Hundepension jedenfalls nunmehr von der Bf bewirkt ist, wird der Vollstreckungsvorgang, der neben der Androhung einer Zwangsstrafe auch die Verhängung der Zwangsstrafe und deren Vollziehung als faktische Amtshandlung umfasst, abgebrochen.
- § 5 VVG
- LVwG OÖ, 27.04.2020, LVwG-190035/34/JS/FE
- ZVG-Slg 2020/66
- Verwaltungsverfahrensrecht