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Abbruch eines Gebäudes; Schutzzone; Ortsbild; technische Abbruchreife; amtssachverständiges Gutachten; eigene Schlussfolgerungen des LVwG

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Ein Richter des LVwG kann aus dem von einem Amtssachverständigen erhobenen Befund nur dann eigene (hier: gegenteilige) Schlussfolgerungen ziehen, wenn der betreffende Richter selbst über ausreichende Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügt.

  • § 60 Abs 1 lit d wr BauO
  • amtssachverständiges Gutachten
  • eigene Schlussfolgerungen des LVwG
  • Ortsbild
  • § 129 Abs 4 wr BauO
  • technische Abbruchreife
  • Schutzzone
  • VwGH, 11.12.2019, Ra 2017/05/0257
  • § 129 Abs 2 wr BauO
  • Abbruch eines Gebäudes
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2020/42

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