


Abbrucharbeiten entgegen Unterlassungsgebot; Selbsthilfe
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 22
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 550 Wörter, Seiten 249-250
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Selbsthilfe ist nur dann erlaubt, wenn staatliche Hilfe zu spät käme und die Grenzen der Notwehr nicht überschritten werden.
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- Selbsthilfe
- § 19 ABGB
- OGH, 26.06.2019, 3 Ob 97/19i
- Abbrucharbeiten entgegen Unterlassungsgebot
- Baurecht
- BBL-Slg 2019/224
Selbsthilfe ist nur dann erlaubt, wenn staatliche Hilfe zu spät käme und die Grenzen der Notwehr nicht überschritten werden.
- Selbsthilfe
- § 19 ABGB
- OGH, 26.06.2019, 3 Ob 97/19i
- Abbrucharbeiten entgegen Unterlassungsgebot
- Baurecht
- BBL-Slg 2019/224