


Abbrucharbeiten; Untersagung der Bauausführung; baupolizeilicher Auftrag
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 687 Wörter, Seiten 34-35
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Auf Grund des besonderen Verfahrensregimes für Abbrucharbeiten (§§ 42 bis 45 tir BauO) und der damit verbundenen Wahlfreiheiten des Bauwerbers (Verbindung oder Trennung von Abbruch- und Bauverfahren) dürfen unzulässige Abbrucharbeiten nur auf der Grundlage des § 45 Abs 2 tir BauO eingestellt werden.
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- baupolizeilicher Auftrag
- BBL-Slg 2015/20
- § 35 Abs 3 tir BauO
- LVwG Tirol, 27.06.2014, LVwG-2014/26/1635-1
- Baurecht
- § 42 Abs 2 tir BauO
- Untersagung der Bauausführung
- § 45 Abs 2 tir BauO
- Abbrucharbeiten
Auf Grund des besonderen Verfahrensregimes für Abbrucharbeiten (§§ 42 bis 45 tir BauO) und der damit verbundenen Wahlfreiheiten des Bauwerbers (Verbindung oder Trennung von Abbruch- und Bauverfahren) dürfen unzulässige Abbrucharbeiten nur auf der Grundlage des § 45 Abs 2 tir BauO eingestellt werden.
- baupolizeilicher Auftrag
- BBL-Slg 2015/20
- § 35 Abs 3 tir BauO
- LVwG Tirol, 27.06.2014, LVwG-2014/26/1635-1
- Baurecht
- § 42 Abs 2 tir BauO
- Untersagung der Bauausführung
- § 45 Abs 2 tir BauO
- Abbrucharbeiten