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Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG idFd FinStrG-Novelle 2010, BGBl I 2010/104, nur dann, wenn bei nochmaliger Selbstanzeige derselbe Abgabenanspruch betroffen ist

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 6
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
643 Wörter, Seiten 368-369

20,00 €

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Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Dennoch liegen verschiedene Abgabenansprüche vor, weil der jeweilige Anspruch bei der Einkommensteuer gem § 4 Abs 2 lit a BAO, bei der Lohnsteuer (als Abzugssteuer) jedoch gem § 4 Abs 2 Z 3 BAO zu unterschiedlichen Zeitpunkten entsteht. Wurde daher von einem Finanzstraftäter nach Erstattung einer Selbstanzeige wegen Hinterziehung von Lohnsteuer eine nochmalige Selbstanzeige hinsichtlich des identischen Besteuerungszeitraumes wegen hinterzogener Einkommensteuer erstattet, hat die zweite Selbstanzeige tatsächlich einen anderen Abgabenanspruch betroffen, weshalb keine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG idFd BGBl I 2010/104 vorzuschreiben war.

  • § 29 Abs 6 FinStrG
  • JST-Slg 2019/50
  • BFG, 28.03.2019, RV/7100935/2018, (Revision nicht zulässig)
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht

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