Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Abgrenzung der Unterfälle der Sanktionsrüge voneinander und deren Verhältnis zur Strafberufung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 146
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
559 Wörter, Seiten 820-820

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Abgrenzung der Unterfälle der Sanktionsrüge voneinander und deren Verhältnis zur Strafberufung in den Warenkorb legen

Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 Fall 2 StPO bezieht sich nur auf die Strafzumessung im engeren Sinn (§§ 30–41 StGB). Hat das Erstgericht bei der Strafzumessung im weiteren Sinn (§§ 43–56 StGB) Erwägungen angestellt, die mit dem Gesetz schlechthin unvereinbar sind, so ermöglicht § 281 Abs 1 Z 11 Fall 3 StPO deren Aufgreifen. Bezugspunkt ist dabei nicht die Unvertretbarkeit der Unrechtsfolge; es kommt darauf an, dass die zur Begründung herangezogenen Kriterien den Strafbemessungsvorschriften unvertretbar widersprechen.

  • § 281 Abs 1 Z 11 Fall 2 und 3 StPO
  • OGH, 14.11.2023, 11 Os 108/23a
  • LG Wels, 05.06.2023, 38 Hv 36/23s
  • JBL 2024, 820
  • § 283 StPO
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice