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Abgrenzung Planungs- und Baustellenkoordinator; Unfall auf Baustelle

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 18
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
877 Wörter, Seiten 142-143

20,00 €

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Nach § 2 Abs 6 BauKG ist der Planungskoordinator ausschließlich für die Vorbereitungsphase, der Baustellenkoordinator gemäß Abs 7 für die Ausführungsphase bestellt. Eine über die Vorbereitungsphase hinausgehende Verpflichtung des Planungskoordinators besteht nicht.

  • OGH, 18.12.2014, 3 Ob 178/14v
  • Abgrenzung Planungs- und Baustellenkoordinator
  • Unfall auf Baustelle
  • § 2 BauKG
  • BBL-Slg 2015/116
  • Baurecht

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