


Abgrenzung Planungs- und Baustellenkoordinator; Unfall auf Baustelle
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 877 Wörter, Seiten 142-143
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Nach § 2 Abs 6 BauKG ist der Planungskoordinator ausschließlich für die Vorbereitungsphase, der Baustellenkoordinator gemäß Abs 7 für die Ausführungsphase bestellt. Eine über die Vorbereitungsphase hinausgehende Verpflichtung des Planungskoordinators besteht nicht.
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- OGH, 18.12.2014, 3 Ob 178/14v
- Abgrenzung Planungs- und Baustellenkoordinator
- Unfall auf Baustelle
- § 2 BauKG
- BBL-Slg 2015/116
- Baurecht
Nach § 2 Abs 6 BauKG ist der Planungskoordinator ausschließlich für die Vorbereitungsphase, der Baustellenkoordinator gemäß Abs 7 für die Ausführungsphase bestellt. Eine über die Vorbereitungsphase hinausgehende Verpflichtung des Planungskoordinators besteht nicht.
- OGH, 18.12.2014, 3 Ob 178/14v
- Abgrenzung Planungs- und Baustellenkoordinator
- Unfall auf Baustelle
- § 2 BauKG
- BBL-Slg 2015/116
- Baurecht