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Ablehnung eines Alibibeweises verletzt Verteidigungsrechte

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Die vom Angeklagten erhobene Verfahrensrüge (Z 4) zeigt zutreffend auf, dass der Beschwerdeführer durch die Abweisung seines Antrags auf Vernehmung eines Zeugen zum Beweis dafür, dass er zum Tatzeitpunkt nicht in Österreich aufhältig war, in seinen Verteidigungsrechten verletzt wurde. Ein angebotener Alibibeweis darf nämlich nur dann abgelehnt werden, wenn sich aus dem Verfahren zweifelsfrei ergibt, dass er keinesfalls zum Erfolg führen kann.

  • JBL 2017, 269
  • OGH, 09.03.2016, 13 Os 8/16z
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • LG Salzburg, 25.09.2015, 61 Hv 67/15d
  • § 281 Abs 1 Z 4 StPO
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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