Abruf einer abstrakten Bankgarantie – Rechtsmissbrauch
- Originalsprache: Deutsch
- ZRBBand 9
- Judikatur, 1610 Wörter
- Seiten 124 -126
- https://doi.org/10.33196/zrb202004012401
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Die Tatsache allein, dass der Auftraggeber der Auszahlung der Garantiesumme widerspricht, berechtigt die Bank nicht, dem Begünstigten die Leistung zu verweigern. Der Rechtsmissbrauch muss vom die Leistung verweigernden Garanten eindeutig und evident (liquid) nachgewiesen werden.
Die Schutzwürdigkeit des Begünstigten aus einer Bankgarantie ist dann nicht mehr gegeben, wenn er eine Leistung in Anspruch nimmt, obwohl schon eindeutig feststeht, dass er keinen derartigen Anspruch gegen den Dritten hat und daher das Erhaltene jedenfalls sofort wieder herauszugeben hätte.
- Stibi, Dieter
- Rechtsmissbrauch
- Garantievertrag
- OGH, 24.04.2020, 7 Ob 216/19v
- Fälligkeit Schlussrechnung
- § 1170b ABGB
- Inanspruchnahme
- „extend or pay“
- Sicherstellung
- Zweckwidrigkeit
- Abruf zu vertragsfremdem Zwecke
- Baurecht
- Bankgarantie
- ZRB 2020, 124