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wohnrechtliche blätter

Heft 7-8, August 2021, Band 34

Kothbauer, Christoph

Abschluss des Maklervertrags im Fernabsatz: Verlangen nach sofortiger Vertragserfüllung schließt Rücktrittsrecht aus

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Wenn ein Verbraucher aufgrund eines Inserats den Immobilienmakler per E-Mail auffordert Informationen über die Liegenschaft zu übermitteln und einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, handelt es sich um ein Verlangen nach sofortiger Vertragserfüllung iSd § 10 FAGG. Eine gesonderte Aufforderung durch den Immobilienmakler bedarf es nicht, wenn der Verbraucher von sich aus eine Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist verlangt. Die formgerechte Bestätigung des Verbrauchers über den Verlust des Rücktrittsrechts gilt bei einer unverbindlichen Besichtigung eines öffentlich angebotenen Objekts nicht als verspätet eingeholt. Denn erst mit einem verbindlichen Kaufanbot nimmt der Interessent die provisionspflichtige Leistung des Maklers in Anspruch.

  • Kothbauer, Christoph
  • LG Salzburg, 4 Cg 55/19f
  • OLG Linz, 4 R 43/20a
  • § 18 Abs 1 Z 1 FAGG
  • § 10 FAGG
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 12 Abs 1 FAGG
  • § 11 FAGG
  • WOBL-Slg 2021/95
  • § 4 Abs 1 Z 8 FAGG
  • OGH, 18.12.2020, 8 Ob 45/20f

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