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Abschluss eines Optionsvertrags zum außerordentlichen Wert der besonderen Vorliebe
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 142
- Rechtsprechung, 2114 Wörter
- Seiten 256-258
- https://doi.org/10.33196/jbl202004025601
30,00 €
inkl MwStWer erklärt, eine Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Wert zu übernehmen, kann sich nachträglich nicht auf laesio enormis berufen (§ 935 ABGB). Das gilt je nach Lage des Falls schon für den Optionsvertrag auf Abschluss eines Kaufvertrags. Die Erklärung, eine Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Wert zu übernehmen, kann auch schlüssig erfolgen.
- OLG Graz, 27.06.2019, 4 R 66/19m
- OGH, 28.11.2019, 9 Ob 69/19s
- LGZ Graz, 28.02.2019, 15 Cg 29/18i-9Instanz
- Öffentliches Recht
- JBL 2020, 256
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 935 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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