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Juristische Blätter

Heft 4, April 2020, Band 142

Abschluss eines Optionsvertrags zum außerordentlichen Wert der besonderen Vorliebe

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Wer erklärt, eine Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Wert zu übernehmen, kann sich nachträglich nicht auf laesio enormis berufen (§ 935 ABGB). Das gilt je nach Lage des Falls schon für den Optionsvertrag auf Abschluss eines Kaufvertrags. Die Erklärung, eine Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Wert zu übernehmen, kann auch schlüssig erfolgen.

  • OLG Graz, 27.06.2019, 4 R 66/19m
  • OGH, 28.11.2019, 9 Ob 69/19s
  • LGZ Graz, 28.02.2019, 15 Cg 29/18i-9Instanz
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2020, 256
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 935 ABGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

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