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Abschlussprüferhaftung: Abstraktes Vertrauen des Anlegers reicht nicht

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 23
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
981 Wörter, Seiten 253-254

9,80 €

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Das bloß abstrakte Vertrauen auf die Prüfung der Gesellschaft durch den Wirtschaftsprüfer reicht nicht, um eine Haftung des Abschlussprüfers aufgrund des von ihm erteilten Bestätigungsvermerks zu begründen.

Es reicht demnach noch nicht aus, dass der Schaden des Anlegers nur deshalb entstanden ist, weil die vom Abschlussprüfer geprüfte Gesellschaft wegen des allfällig fehlerhaften Vermerks noch Jahre weiterexistieren konnte, wodurch ein Investment dem Anleger (überhaupt erst) möglich war.

  • OGH, 15.04.2024, 6 Ob 126/23g
  • GES 2024, 253
  • § 275 UGB
  • Abschlussprüfer
  • Gesellschaftsrecht
  • Haftung

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