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Abschöpfung der Bereicherung gem § 38b ORF-G

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 5
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
1415 Wörter, Seiten 83-85

20,00 €

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§ 38b Abs 1 ORF-G bestimmt für die Abschöpfung der Bereicherung drei kumulative Voraussetzungen: Erstens muss eine rechtswidrige Handlung des ORF gegen eine der Bestimmungen der §§ 13 bis 17 ORF-G vorliegen oder die Einnahmengrenze des § 18 Abs 1 Satz 3 ORF-G überschritten werden. Zweitens muss der ORF durch den Verstoß einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt haben. Drittens ist die Abschöpfung mit der Höhe des wirtschaftlichen Vorteils begrenzt.

  • BVwG, 20.10.2017, W249 2014822-1/14E
  • § 38b ORF-G
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2018/20

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