


Abschöpfung der Bereicherung gem § 38b ORF-G
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 5
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 1415 Wörter, Seiten 83-85
20,00 €
inkl MwSt




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§ 38b Abs 1 ORF-G bestimmt für die Abschöpfung der Bereicherung drei kumulative Voraussetzungen: Erstens muss eine rechtswidrige Handlung des ORF gegen eine der Bestimmungen der §§ 13 bis 17 ORF-G vorliegen oder die Einnahmengrenze des § 18 Abs 1 Satz 3 ORF-G überschritten werden. Zweitens muss der ORF durch den Verstoß einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt haben. Drittens ist die Abschöpfung mit der Höhe des wirtschaftlichen Vorteils begrenzt.
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- BVwG, 20.10.2017, W249 2014822-1/14E
- § 38b ORF-G
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2018/20
§ 38b Abs 1 ORF-G bestimmt für die Abschöpfung der Bereicherung drei kumulative Voraussetzungen: Erstens muss eine rechtswidrige Handlung des ORF gegen eine der Bestimmungen der §§ 13 bis 17 ORF-G vorliegen oder die Einnahmengrenze des § 18 Abs 1 Satz 3 ORF-G überschritten werden. Zweitens muss der ORF durch den Verstoß einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt haben. Drittens ist die Abschöpfung mit der Höhe des wirtschaftlichen Vorteils begrenzt.
- BVwG, 20.10.2017, W249 2014822-1/14E
- § 38b ORF-G
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2018/20