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Heft 7-8, August 2021, Band 34
Abschreibung von Grundstücksteilen bei fideikommissarischer Substitution und Vorkaufsrecht
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 34
- Rechtsprechung, 3267 Wörter
- Seiten 312-315
- https://doi.org/10.33196/wobl202107031201
30,00 €
inkl MwStDie Eintragung des Substitutionsbandes im Grundbuch als Beschränkung des Eigentums des Vorerben gewährt dem Nacherben die Gleichstellung mit einem dinglich Berechtigten. Für bücherlich angemerkte Nacherben bedeutet schon die zustimmungslose Abschreibung eine Verletzung ihrer Rechte. § 3 Abs 1 LiegTeilG ist daher (auch insofern) teleologisch zu reduzieren und für die Ab- und Zuschreibung die Genehmigung der Substitutionsbehörde oder die Zustimmung des Nacherben erforderlich.
Auch die rechtliche Stellung des Vorkaufsberechtigten wird durch die Zuschreibung des damit belasteten Grundstücks zu einer bestehenden Einlage trotz Mitübertragung seines Vorkaufsrechts beeinträchtigt. Dieser Vorgang bedarf daher ebenfalls der Zustimmung des Vorkaufsberechtigten. Für den aus dem Veräußerungs- und Belastungsverbot Berechtigten gilt das hingegen nicht.
- Höllwerth, Johann
- § 74 GBG
- § 25 Abs 1 LiegTeilG
- LG Innsbruck, 54 R 31/19h
- § 364c ABGB
- OGH, 27.11.2019, 5 Ob 131/19d
- § 11 GBG
- § 3 GBG
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2021/93
- § 3 LiegTeilG
- BG Hall in Tirol, TZ 971/2019
- § 9 GBG
- § 1078 ABGB
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