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Absehen von der öffentlichen mündlichen Verhandlung bei Annexverfahren

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 5
Inhalt:
Judikatur - Verfahrensrecht
Umfang:
1641 Wörter, Seiten 33-36

20,00 €

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Im gegenständlichen Verfahren nach den §§ 53 bis 54d VStG geht es nicht um ein Strafverfahren iSd Art 6 EMRK, sondern ausschließlich um Fragen des Strafvollzugs. § 44 VwGVG wurde für Erkenntnisverfahren über eine strafrechtliche Anklage konzipiert und findet als Sonderbestimmung keine Anwendung auf den vorliegenden Fall eines Vollstreckungsverfahrens bzw Strafvollzugsverfahrens. Es bleibt bei der Anwendbarkeit der generellen Bestimmung des § 24 VwGVG über die Verhandlung vor dem VwG in Verwaltungssachen und konnte somit gem dem § 24 Abs 4 VwGVG ungeachtet eines Parteiantrages von einer Verhandlung abgesehen werden.

  • ZVG-Slg 2018/2
  • § 53d VStG
  • LVwG OÖ, 25.10.2017, LVwG-490092/2/Wei/SW
  • § 53a VStG
  • Art 6 EMRK
  • § 53b VStG
  • § 24 VwGVG
  • § 53 Abs 1 VStG
  • § 54a VStG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 44 VwGVG
  • Art 47 GRC

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