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Absolute Nichtigkeit der Honorarvereinbarung mit (ehemaligem) Verfahrenshelfer
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 141
- Rechtsprechung, 2010 Wörter
- Seiten 314-316
- https://doi.org/10.33196/jbl201905031401
30,00 €
inkl MwStVerstößt der Rechtsanwalt gegen § 51 RL-BA 2015, weil er als Verfahrenshelfer eine Entlohnung verlangt, ohne dass der verlangte Betrag vom Gegner ersetzt worden wäre oder im Zeitpunkt der Vereinbarung ein Beschluss nach § 71 ZPO vorlag, so folgt daraus die absolute Nichtigkeit der Honorarvereinbarung.
Die aus einem Beschluss nach § 71 ZPO resultierende Verpflichtung des Verfahrensbeholfenen, seinen vormaligen Vertreter zu entlohnen, entsteht erst mit Rechtskraft dieses Beschlusses; vor dieser Beschlussfassung besteht auch kein bedingter Anspruch des Rechtsanwalts.
- LGZ Graz, 17.04.2018, 22 Cg 7/18f
- § 879 ABGB
- OGH, 26.09.2018, 6 Ob 166/18g
- § 52 RL-BA
- Öffentliches Recht
- § 51 RL-BA
- OLG Graz, 19.06.2018, 3 R 67/18z
- § 71 ZPO
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- JBL 2019, 314
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
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