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Absolute Revisionsunzulässigkeit und verfahrensrechtliche Beschlüsse

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 1
Inhalt:
Judikatur - Verfahrensrecht
Umfang:
390 Wörter, Seiten 773-773

20,00 €

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Die Revision ist auch dann nach § 25a Abs 4 VwGG absolut unzulässig, wenn es sich bei der bekämpften Entscheidung des VwG um die Zurückweisung einer Beschwerde gegen ein Straferkenntnis handelt, mit dem in einer Verwaltungsstrafsache, in der eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro verhängt werden durfte, eine Geldstrafe bis zu 400 Euro verhängt wurde.

  • Bumberger, Leopold
  • § 25a Abs 4 VwGG
  • VwGH, 10.10.2014, Ra 2014/02/0093
  • ZVG-Slg 2014/167
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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