


Absolute Wartefrist für Familienzusammenführung bei subsidiär Schutzberechtigten
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 11
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 4870 Wörter, Seiten 257-264
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Eine gesetzlich festgelegte dreijährige Wartefrist für die Familienzusammenführung betreffend Personen, denen subsidiärer oder vorübergehender Schutz gewährt wurde, die keinen Raum für eine individuelle Interessenabwägung lässt, verletzt Artikel 8 EMRK.
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- ZVG-Slg 2024/30
- Art 8 EMRK
- EGMR, 09.07.2021, 6697/18, (GK), M.A./Dänemark
- Verwaltungsverfahrensrecht
Eine gesetzlich festgelegte dreijährige Wartefrist für die Familienzusammenführung betreffend Personen, denen subsidiärer oder vorübergehender Schutz gewährt wurde, die keinen Raum für eine individuelle Interessenabwägung lässt, verletzt Artikel 8 EMRK.
- ZVG-Slg 2024/30
- Art 8 EMRK
- EGMR, 09.07.2021, 6697/18, (GK), M.A./Dänemark
- Verwaltungsverfahrensrecht