


Abstellanlage; Kfz-Pflichtstellplätze; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Einwendungsausschluss
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 632 Wörter, Seiten 187-187
20,00 €
inkl MwSt




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Wird in einem Bebauungsplan der Gemeinde eine höhere als die in § 63 Abs 1 nö BauO (iVm § 155 nö BauTV) festgelegte Anzahl von Kfz-Pflichtstellplätzen festgelegt, liegt keine Abstellanlage für Kfz „im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß“ vor.
Da in diesem Fall der Einwendungsausschluss gemäß § 6 Abs 2 Z 2 nö BauO nicht gilt, muss die in § 48 nö BauO getroffene Immissionsschutzregelung zum Tragen kommen.
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- Einwendungsausschluss
- § 48 nö BauO
- Kfz-Pflichtstellplätze
- Immissionsschutz
- § 155 Abs 1 Z 1 nö BauTV
- VwGH, 29.03.2017, Ra 2015/05/0051
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- § 63 Abs 1 nö BauO
- § 6 Abs 2 Z 2 nö BauO
- § 69 Abs 2 Z 10 nö BauO
- Abstellanlage
- BBL-Slg 2017/164
- Baurecht
Wird in einem Bebauungsplan der Gemeinde eine höhere als die in § 63 Abs 1 nö BauO (iVm § 155 nö BauTV) festgelegte Anzahl von Kfz-Pflichtstellplätzen festgelegt, liegt keine Abstellanlage für Kfz „im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß“ vor.
Da in diesem Fall der Einwendungsausschluss gemäß § 6 Abs 2 Z 2 nö BauO nicht gilt, muss die in § 48 nö BauO getroffene Immissionsschutzregelung zum Tragen kommen.
- Einwendungsausschluss
- § 48 nö BauO
- Kfz-Pflichtstellplätze
- Immissionsschutz
- § 155 Abs 1 Z 1 nö BauTV
- VwGH, 29.03.2017, Ra 2015/05/0051
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- § 63 Abs 1 nö BauO
- § 6 Abs 2 Z 2 nö BauO
- § 69 Abs 2 Z 10 nö BauO
- Abstellanlage
- BBL-Slg 2017/164
- Baurecht