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Schwaighofer, Klaus

Abtrennungsjudikatur; Gewerbsmäßigkeit; Zusammenfassung mehrerer Einzeltaten zu Subsumtionseinheiten

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Die zu § 28 Abs 2 SMG aF und in der Folge auch zu § 28a Abs 1 SMG mit Blick auf die dort bestehende Gewerbsmäßigkeitsqualifikation (§ 28 Abs 3 erster Fall SMG aF, nunmehr § 28a Abs 2 Z 1 SMG) entwickelte Judikatur der Verwirklichung des Tatbestands bereits bei Erreichen der Grenzmenge (sog „Abtrennungsjudikatur“) und demzufolge der Annahme mehrerer Verbrechen auch bei einer einzigen Tat nach Maßgabe der Anzahl der durch diese Tat erfassten, gedanklich zu trennenden, jeweils die Grenzmengen übersteigenden Mengen ist beim Vergehen der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 SMG (sowohl in der alten als auch in der geltenden Fassung) mangels einer dort bestehenden Qualifikation der Gewerbsmäßigkeit nicht anzuwenden (RIS-Justiz RS0128234, RS0119836).

Im Fall des Besitzes und des Beförderns ein und derselben, die Grenzmenge übersteigenden Suchtgiftmenge wird der Tatbestand des § 28 Abs 1 zweiter und dritter Fall SMG daher nur einmal verwirklicht (alternatives Mischdelikt; RIS-Justiz RS 0125736).

  • Schwaighofer, Klaus
  • OGH, 17.12.2013, 14 Os 148/13s
  • § 28 Abs 1 SMG
  • OGH, 17.12.2013, 14 Os 113/13v
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28a Abs 4 Z 3 SMG
  • § 28a Abs 1 SMG
  • § 28a Abs 2 Z 1 SMG
  • OGH, 17.12.2013, 14 Os 122/13t
  • OGH, 09.10.2012, 11 Os 104/12x
  • JST-Slg 2014/30
  • OGH, 25.02.2014, 14 Os 5/14p

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