Abtretung des Vertragsanfechtungsrechts und Löschungsanspruchs nach Liegenschaftsverkauf.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 73
- Rechtsprechung des OGH, 4258 Wörter
- Seiten 55 -59
- https://doi.org/10.47782/oeba202501005501
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§§ 870, 871, 934, 1393, 1394, 1396 ABGB. Eine isolierte Übertragbarkeit unselbständiger Gestaltungsrechte wie der Anfechtungsrechte wegen Irrtum, List und laesio enormis ist nach der Rsp ausnahmsweise dann zulässig, wenn der Erwerber am Erhalt des Gestaltungsrechts bzw der Überträger an der Übertragung und Ausübung des Rechts durch den Erwerber ein von der Rechtsordnung gebilligtes Interesse hat.
Diese Leitlinien sind auch für die Frage der Abtretbarkeit von Anfechtungsrechten wegen Willensmängeln heranzuziehen. Dazu reicht es schon aus, wenn der Überträger des Gestaltungsrechts mit der Abtretung - ähnlich wie bei der fremdnützigen Treuhand - rechtlich nicht verpönte Zwecke verfolgt und dadurch weder die Rechtsstellung des Gestaltungsgegners noch Allgemeininteressen beeinträchtigt werden.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 10.09.2024, 10 Ob 32/24i
- oeba-Slg 2025/3071
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