


Abtretung einer Grundfläche in das öffentliche Gut; Geldzahlung; Anspruch auf Rückübereignung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1111 Wörter, Seiten 64-65
20,00 €
inkl MwSt




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Erfolgte anstatt der gesetzlich vorgesehenen in-natura-Grundabtretung eine vertraglich vereinbarte Geldleistung, ist dieser Fall – aus gleichheitsrechtlichen Gründen – bei der Rückübereignung dennoch so zu behandeln, als hätte eine unentgeltliche in-natura-Abtretung stattgefunden. Die Bestimmungen über die Rückübereignung einer in natura unentgeltlich abgetretenen Grundfläche sind daher sinngemäß der Sache nach vollinhaltlich heranzuziehen.
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- § 57 wr BauO
- Abtretung einer Grundfläche in das öffentliche Gut
- § 16 wr BauO
- Anspruch auf Rückübereignung
- Art 5 StGG
- Geldzahlung
- Baurecht
- BBL-Slg 2018/51
- VwGH, 21.11.2017, Ro 2016/05/0015
- § 58 wr BauO
Erfolgte anstatt der gesetzlich vorgesehenen in-natura-Grundabtretung eine vertraglich vereinbarte Geldleistung, ist dieser Fall – aus gleichheitsrechtlichen Gründen – bei der Rückübereignung dennoch so zu behandeln, als hätte eine unentgeltliche in-natura-Abtretung stattgefunden. Die Bestimmungen über die Rückübereignung einer in natura unentgeltlich abgetretenen Grundfläche sind daher sinngemäß der Sache nach vollinhaltlich heranzuziehen.
- § 57 wr BauO
- Abtretung einer Grundfläche in das öffentliche Gut
- § 16 wr BauO
- Anspruch auf Rückübereignung
- Art 5 StGG
- Geldzahlung
- Baurecht
- BBL-Slg 2018/51
- VwGH, 21.11.2017, Ro 2016/05/0015
- § 58 wr BauO