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Heft 10, Oktober 2020, Band 33
Abtretung von Ansprüchen aus Schlechterfüllung an die Eigentümergemeinschaft
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 1141 Wörter
- Seiten 342-343
- https://doi.org/10.33196/wobl202010034201
30,00 €
inkl MwStDie Eigentümergemeinschaft ist an sich nur zur Geltendmachung von Ansprüchen aus eigenen Verträgen aktivlegitimiert. Das gilt sowohl für Erfüllungsansprüche als auch für Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche. Die klageweise Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der von den jeweiligen Wohnungseigentümern abgeschlossenen Verträge durch die Eigentümergemeinschaft erfordert somit nach § 18 Abs 2 WEG 2002 eine wirksame Abtretung dieser Ansprüche vom Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft. Als Titel für eine solche Abtretung genügt bereits das gemeinschaftliche Interesse der Wohnungseigentümer an der Schadensbehebung. Es handelt sich dabei um einen Sonderfall des Auftrags, dessen Grundlage im Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern liegt. Einer besonderen Anführung des Auftrags in der Abtretungserklärung sowie einer ausdrücklichen Feststellung bedarf es nicht.
- OGH, 13.06.2019, 5 Ob 16/19t, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- OLG Innsbruck, 10 R 56/18p
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2020/106
- § 18 Abs 2 WEG
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