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Abwasserentsorgung; Kanalanschlusspflicht; Ausnahmen; Vermeidung häuslicher Abwässer; Sachlichkeitsgebot; Gleichheitssatz; verfassungskonforme Interpretation

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Dem oö AbwasserentsorgungsG liegt ein flexibles Modell zugrunde, das bei der Frage der Kanalanschlusspflicht eine verfassungsgesetzlich notwendige Einzelfallbetrachtung zulässt.

Wird durch ein durchdachtes und technisch ausgefeiltes System sowie eine an den Zielen des oö AbwasserentsorgungsG angepasste Lebensweise der Anfall jeglichen häuslichen Abwassers vermieden, besteht für das betreffende Gebäude keine Kanalanschlusspflicht.

  • Gleichheitssatz
  • BBL-Slg 2015/233
  • Abwasserentsorgung
  • verfassungskonforme Interpretation
  • § 13 oö AbwasserentsorgungsG
  • § 12 oö AbwasserentsorgungsG
  • Sachlichkeitsgebot
  • Vermeidung häuslicher Abwässer
  • Ausnahmen
  • Kanalanschlusspflicht
  • Art 7 B-VG
  • LVwG OÖ, 14.07.2015, LVwG-150579/3/RK/WP
  • Baurecht

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