


Abwasserentsorgung; Kanalanschlusspflicht; Ausnahmen; Vermeidung häuslicher Abwässer; Sachlichkeitsgebot; Gleichheitssatz; verfassungskonforme Interpretation
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1421 Wörter, Seiten 263-265
20,00 €
inkl MwSt




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Dem oö AbwasserentsorgungsG liegt ein flexibles Modell zugrunde, das bei der Frage der Kanalanschlusspflicht eine verfassungsgesetzlich notwendige Einzelfallbetrachtung zulässt.
Wird durch ein durchdachtes und technisch ausgefeiltes System sowie eine an den Zielen des oö AbwasserentsorgungsG angepasste Lebensweise der Anfall jeglichen häuslichen Abwassers vermieden, besteht für das betreffende Gebäude keine Kanalanschlusspflicht.
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- Gleichheitssatz
- BBL-Slg 2015/233
- Abwasserentsorgung
- verfassungskonforme Interpretation
- § 13 oö AbwasserentsorgungsG
- § 12 oö AbwasserentsorgungsG
- Sachlichkeitsgebot
- Vermeidung häuslicher Abwässer
- Ausnahmen
- Kanalanschlusspflicht
- Art 7 B-VG
- LVwG OÖ, 14.07.2015, LVwG-150579/3/RK/WP
- Baurecht
Dem oö AbwasserentsorgungsG liegt ein flexibles Modell zugrunde, das bei der Frage der Kanalanschlusspflicht eine verfassungsgesetzlich notwendige Einzelfallbetrachtung zulässt.
Wird durch ein durchdachtes und technisch ausgefeiltes System sowie eine an den Zielen des oö AbwasserentsorgungsG angepasste Lebensweise der Anfall jeglichen häuslichen Abwassers vermieden, besteht für das betreffende Gebäude keine Kanalanschlusspflicht.
- Gleichheitssatz
- BBL-Slg 2015/233
- Abwasserentsorgung
- verfassungskonforme Interpretation
- § 13 oö AbwasserentsorgungsG
- § 12 oö AbwasserentsorgungsG
- Sachlichkeitsgebot
- Vermeidung häuslicher Abwässer
- Ausnahmen
- Kanalanschlusspflicht
- Art 7 B-VG
- LVwG OÖ, 14.07.2015, LVwG-150579/3/RK/WP
- Baurecht