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Abweichung von den Vorschriften des Bebauungsplanes; Revision; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 24
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
71 Wörter, Seiten 194-194

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Die Frage, ob durch eine konkrete Abweichung von den Vorschriften des Bebauungsplanes die Zielrichtung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes im Sinn des § 69 Abs 1 wr BauO unterlaufen wird oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des LVwG.

Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung liegt nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre.

  • Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
  • VwGH, 26.04.2021, Ro 2020/05/0020
  • Art 133 Abs 4 B-VG
  • Revision
  • BBL-Slg 2021/183
  • Abweichung von den Vorschriften des Bebauungsplanes
  • Baurecht
  • § 69 Abs 1 wr BauO

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