


Abweichung von den Vorschriften des Bebauungsplanes; Revision; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 71 Wörter, Seiten 194-194
20,00 €
inkl MwSt




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Die Frage, ob durch eine konkrete Abweichung von den Vorschriften des Bebauungsplanes die Zielrichtung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes im Sinn des § 69 Abs 1 wr BauO unterlaufen wird oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des LVwG.
Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung liegt nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre.
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- Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
- VwGH, 26.04.2021, Ro 2020/05/0020
- Art 133 Abs 4 B-VG
- Revision
- BBL-Slg 2021/183
- Abweichung von den Vorschriften des Bebauungsplanes
- Baurecht
- § 69 Abs 1 wr BauO
Die Frage, ob durch eine konkrete Abweichung von den Vorschriften des Bebauungsplanes die Zielrichtung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes im Sinn des § 69 Abs 1 wr BauO unterlaufen wird oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des LVwG.
Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung liegt nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre.
- Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
- VwGH, 26.04.2021, Ro 2020/05/0020
- Art 133 Abs 4 B-VG
- Revision
- BBL-Slg 2021/183
- Abweichung von den Vorschriften des Bebauungsplanes
- Baurecht
- § 69 Abs 1 wr BauO