Abweisung des Antrags auf Eintragung eines weiteren Veräußerungs- und Belastungsverbots im selben Rang wegen fehlender Beschwer
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 30
- Rechtsprechung, 954 Wörter
- Seiten 54 -55
- https://doi.org/10.33196/wobl201702005401
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Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nach § 364c ABGB ist ein höchstpersönliches Recht, das mit dem Ableben des Berechtigten oder mit der Veräußerung der Sache erlischt. Dieses Verbot kann auch ohne Rechtsgrund im Grundbuch eingetragen werden.
Das unter Nachweis der Angehörigeneigenschaft verbücherte Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Vaters des Eigentümers bewirkt grundsätzlich eine allgemeine Grundbuchsperre für sämtliche rechtsgeschäftlich oder zwangsweise begehrten, vom Verbot erfassten Eintragungen. Der Eigentümer darf ohne Zustimmung des Verbotsberechtigten nicht über die Liegenschaftsanteile verfügen. Die Eintragung eines zusätzlichen Veräußerungs- und Belastungsverbots im selben Rang – mag es auch auf einem anderen Rechtsgrund beruhen – ändert nichts an der bestehenden Verfügungsbeschränkung des Eigentümers. Seine Rechtsposition wird materiell-rechtlich durch die Abweisung des Antrags auf Eintragung eines weiteren Veräußerungs- und Belastungsverbots nicht beeinträchtigt.
- Bittner, Ludwig
- § 364c ABGB
- OGH, 29.09.2016, 5 Ob 123/16y – Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2017/23
- LGZ Wien, 47 R 71/16p
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