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Hubmann, Nadja

Abzugsverbot für Werbungskosten im Zusammenhang mit der Veräußerung von Liegenschaften verfassungswidrig?

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Das BFG hat einen Antrag an den VfGH gestellt, die durch das 1. StabG 2012 in § 20 Abs 2 EStG 1988 eingefügte Wortfolge „oder § 30a Abs 1“ als verfassungswidrig aufzuheben. § 20 Abs 2 EStG 1988 sieht vor, dass bei der Ermittlung der Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen grundsätzlich keine Werbungskosten, außer die in § 30 Abs 3 EStG 1988 ausdrücklich erwähnten, abgezogen werden dürfen. Diese Bestimmung kann in Fällen von hohen Fremdwährungskursverlusten dazu führen, dass die Steuerlast höher ist als der tatsächlich erzielte Überschuss.

  • Hubmann, Nadja
  • § 30a EStG
  • Steuerrecht
  • AFS 2014, 189
  • BFG, 23.06.2014, RN/7100001/2014, beim VfGH anhängig zur Zl G 137/2014.

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