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Änderung am Wohnungseigentum; Balkonturm; Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 20
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
763 Wörter, Seiten 197-198

20,00 €

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Die Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds des Hauses ist ein spezifischer Fall der Interessenbeeinträchtigung. Darunter ist nicht jede wertneutrale Veränderung zu verstehen, sondern nur eine solche Veränderung, die eine Verschlechterung des Erscheinungsbilds bewirkt. Dabei ist unter anderem maßgeblich, ob die bisherige Gestaltung des Gebäudes einem bestimmten architektonischen Konzept folgt oder ob es sich um ein äußerlich eher einfallsloses Bauwerk handelt. Auch die Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbilds per se kann einen schutzwürdigen Wert darstellen.

  • § 16 WEG
  • BBL-Slg 2017/185
  • Balkonturm
  • OGH, 04.04.2017, 5 Ob 9/17k
  • Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes
  • Änderung am Wohnungseigentum
  • Baurecht

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