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wohnrechtliche blätter

Heft 1, Januar 2020, Band 33

Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in der Mietergesellschaft iSd Machtwechseltheorie

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Im Regelfall wird bei der Beurteilung der Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeit in der Mietergesellschaft iSd § 12a Abs 3 MRG auf das „Kippen der Mehrheitsverhältnisse“ abgestellt. Eine Änderung der rechtlichen Entscheidungsmöglichkeiten liegt dann vor, wenn es dem Machtträger aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Position möglich ist, die Geschicke der Gesellschaft faktisch zu bestimmen. Ein Kippen der Mehrheitsverhältnisse indiziert den Machtwechsel, die konkreten Auswirkungen sind jeweils im Einzelfall zu prüfen.

Die Einflussmöglichkeit muss zwar gesellschaftsrechtlich begründet sein, ist aber auch dann tatbestandsmäßig, wenn sie bloß mittelbar – etwa über dazwischengeschaltete weitere Gesellschaften – besteht. Eine Änderung auf der Ebene jener (Konzern-)Gesellschaft, die aufgrund von Beteiligungen einen beherrschenden Einfluss auf die Mietergesellschaft ausübt, kann für eine wesentliche Änderung ausreichen.

Die Auffassung, es liegt kein „Kippen der Machtverhältnisse“ vor, wenn aufgrund einer Verschmelzung der bisherigen 50 %-igen Gesellschafterin der Mietergesellschaft mit einer weiteren Aktiengesellschaft ihre Geschäftsanteile im Ausmaß von 50 % übertragen werden, ist vertretbar. Dies gilt ebenso für die Übertragung des Geschäftsanteils des einen 25 %-Gesellschafters nach dessen Ableben auf seinen Erben und auch für den Übergang der Anteile der beiden 25 %-Gesellschafter an eine von diesen gegründete Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, an der sie jeweils 50 % der Anteile halten.

  • OGH, 06.11.2018, 5 Ob 173/18d, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2020/2
  • LGZ Wien, 39 R 368/17g
  • § 12a Abs 3 MRG

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