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Änderung von allgemeinen Teilen eines WE-Objektes auf Antrag eines einzigen Wohnungseigentümers

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2504 Wörter, Seiten 153-155

30,00 €

inkl MwSt

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Die Abänderung von ausschließlich allgemeinen Teilen einer Liegenschaft ist vom Wortlaut des § 16 Abs 2 WEG umfasst. Somit ist es möglich, dass einzelne Wohnungseigentümer einen Abänderungsantrag stellen und die gebotene Einstimmigkeit durch eine gerichtliche Zustimmung ersetzen lassen.

  • Punt, Lorenz
  • OGH, 30.08.2024, 5 Ob 107/24g, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • LG Salzburg, 53 R 108/24z
  • WOBL-Slg 2025/36
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 16 Abs 2 WEG

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