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Änderung von allgemeinen Teilen eines WE-Objektes auf Antrag eines einzigen Wohnungseigentümers
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 2504 Wörter, Seiten 153-155
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Die Abänderung von ausschließlich allgemeinen Teilen einer Liegenschaft ist vom Wortlaut des § 16 Abs 2 WEG umfasst. Somit ist es möglich, dass einzelne Wohnungseigentümer einen Abänderungsantrag stellen und die gebotene Einstimmigkeit durch eine gerichtliche Zustimmung ersetzen lassen.
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- Punt, Lorenz
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- OGH, 30.08.2024, 5 Ob 107/24g, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- LG Salzburg, 53 R 108/24z
- WOBL-Slg 2025/36
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 2 WEG
Die Abänderung von ausschließlich allgemeinen Teilen einer Liegenschaft ist vom Wortlaut des § 16 Abs 2 WEG umfasst. Somit ist es möglich, dass einzelne Wohnungseigentümer einen Abänderungsantrag stellen und die gebotene Einstimmigkeit durch eine gerichtliche Zustimmung ersetzen lassen.
- Punt, Lorenz
- OGH, 30.08.2024, 5 Ob 107/24g, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- LG Salzburg, 53 R 108/24z
- WOBL-Slg 2025/36
- Miet- und Wohnrecht
- § 16 Abs 2 WEG