Änderungen des Wohnungseigentumsobjekts; wichtiges Interesse des Wohnungseigentümers
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 27
- Rechtsprechung, 112 Wörter
- Seiten 77 -77
- https://doi.org/10.33196/bbl202402007701
20,00 €
inkl MwSt
Der Begriff des „wichtigen Interesses“ stellt auch auf individuelle Gegebenheiten und die Nachvollziehbarkeit des Wunsches des Wohnungseigentümers nach der konkreten Veränderung ab.
Nicht jeder verständliche oder von beachtenswerten Motiven getragene Wunsch reicht aber aus. Der Wunsch des Wohnungseigentümers nach der konkreten Veränderung muss fast an eine Notwendigkeit der Durchführung der Veränderung reichen.
Die erst Jahre nach Durchführung des Umbaus einer Werkstätte und der Aufnahme ihrer Verwendung als Wohnung bedeutsam gewordene Möglichkeit, dem Sohn ein aus medizinischen Gründen gebotenes Ausweichquartier mit den besonderen Vorzügen der Nähe zu den Eltern und einem fast barrierefreien Zugang zu bieten, reicht angesichts bestehender Alternativen zur Deckung dieses Bedarfs nicht aus.
- wichtiges Interesse des Wohnungseigentümers
- BBL-Slg 2024/54
- Änderungen des Wohnungseigentumsobjekts
- OGH, 09.11.2023, 5 Ob 2/23i
- Baurecht
- § 16 Abs 2 Z 2 WEG
Weitere Artikel aus diesem Heft