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zeitschrift für hochschulrecht, hochschulmanagement und hochschulpolitik

Heft 4, August 2013, Band 12

Mittermüller, Bernhard

Änderungs-Akkreditierung von Fachhochschul-Studiengängen, Gleichwertigkeit der Ausbildungen

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Maßstab für die Rechtmäßigkeit der Einrichtung von Studiengängen, die auf bereits erworbene Kenntnisse der Studierenden aufbauen, ist die an der Übereinstimmung der Bildungsziele zu messende Gleichwertigkeit der schon abgelegten Ausbildungen und Prüfungen, mit jenen Prüfungen, die der Studienplan und die Prüfungsordnung für das entsprechende „Regelstudium“ des betreffenden Fachs an der FH vorsehen.

  • Mittermüller, Bernhard
  • VwGH, 25.04.2013, 2009/10/0223
  • § 13 FHStG idF BGBl I Nr 2/2008
  • § 11 HebammenG
  • Änderungs-Akkreditierung von Fachhochschul-Studiengängen
  • Öffentliches Recht
  • § 12 FHStG
  • § 3 MTD-G
  • ZFHR-Slg 2013/15
  • Gleichwertigkeit der Ausbildungen
  • § 3 FHStG