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Änderungsantrag; Projektmodifikation; Wesensänderung des Vorhabens; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Die erhebliche Verringerung der Hallengröße (hier: um ca 30%) sowie die Verlegung des geplanten Festmistlagers (hier: von der Ostseite auf die Nordseite der Halle) sind Projektmodifikationen, die das Wesen des Vorhabens verändern.

Bei Wesensänderung der Sache liegt ein neuer Antrag unter konkludenter Zurückziehung des ursprünglichen Antrages vor.

  • Änderungsantrag
  • § 23 Abs 3 lit a krnt BauO
  • § 6 AVG
  • LVwG Krnt, 19.05.2015, KLVwG-1675-1677/13/2014
  • § 13 Abs 8 AVG
  • Immissionsschutz
  • BBL-Slg 2015/227
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Wesensänderung des Vorhabens
  • Baurecht
  • Projektmodifikation

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