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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 36
- Rechtsprechung, 531 Wörter
- Seiten 586-586
- https://doi.org/10.33196/wbl202210058601
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inkl MwStEine Änderungskündigung kann grundsätzlich nicht als unzulässige Motivkündigung angefochten werden. Anders verhält es sich, wenn die Änderungskündigung die Reaktion auf die Geltendmachung nicht offenbar unberechtigter Ansprüche durch den Arbeitnehmer war. Ist eine vertragsändere Versetzung die einzige Möglichkeit zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses, liegt kein verpöntes Motiv für die Kündigung vor, wenn der Arbeitnehmer diese Änderung abgelehnt hat.
- OLG Wien, 20.12.2021, 10 Ra 82/21h-70
- OGH, 27.04.2022, 9 ObA 20/22i
- § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2022/170
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