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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 1234 Wörter
- Seiten 588-589
- https://doi.org/10.33196/wbl201810058801
30,00 €
inkl MwStArt 2 lit b RL-UGP: ; Der Begriff „Gewerbetreibender“ ist in Art 2 lit b RL-UGP definiert. Dabei handelt es sich um jede natürliche oder juristische Person, die im Geschäftsverkehr im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, und jede Person, die im Namen oder Auftrag des Gewerbetreibenden handelt. Daraus folgt, dass dieser Begriff jede geschäftlich tätige Person, das heißt jeden Unternehmer iS des KSchG und UGB umfasst und darunter nicht nur Gewerbetreibende iS der österreichischen Gewerbeordnung fallen.
UWG Anh Z 29: ; Einer Zahlungsaufforderung ist eine Handlungsaufforderung gleichzuhalten, mit der vom Verbraucher ein Widerspruch verlangt wird, um die vom Unternehmer behauptete Zahlungspflicht abzuwenden. Verpönt ist in diesen Fällen die Belästigung des Verbrauchers durch das Aufdrängen eines Produkts, zumal eine solche Geschäftspraktik mit einer Beeinträchtigung der Verhaltens- und Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers verbunden ist.
Werden einem Verbraucher zusätzlich zum schon bestehenden Zeitungsabonnement zwei nicht bestellte Magazine geliefert, und damit das bestehende Zeitungsabonnement im Lieferumfang erweitert und sollte für diese Erweiterung nach der Testphase bei fehlendem Widerspruch des Verbrauchers ein zusätzliches Entgelt gezahlt werden, liegt daher ein Verstoß gegen Z 29 vor.
- OLG Wien, 26.02.2018, GZ 4 R 161/17a-16
- Art 2 lit b RL-UGP
- UWG Anh Z 29
- OGH, 29.05.2018, 4 Ob 68/18f, „Gratistest“
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- HG Wien, 24.08.2017, 68 Cg 38/17w-12
- WBl-Slg 2018/186
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