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Aggressive Geschäftspraxis eines Telekom-Anbieters durch Aufdrängen einer nicht bestellten Leistung
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 1435 Wörter
- Seiten 232-233
- https://doi.org/10.33196/wbl201404023201
30,00 €
inkl MwStDas Aufdrängen einer nicht bestellten Leistung, wie etwa der Erweiterung des Mailspace oder die Einrichtung einer Online Festplatte, iVm einer Entgelterhöhung ist eine aggressive Geschäftspraxis. Die Erhöhung des Grundentgelts – trotz der Zusage seiner betraglich unveränderten Beibehaltung – stellt daher (nicht nur eine Vertragsverletzung, sondern auch) eine aggressive Geschäftspraktik im Sinn von § 1a UWG dar.
- OLG Wien, 09.04.2013, 2 R 63/13v-22
- § 1a UWG
- OGH, 20.01.2014, 4 Ob 115/13k, „a-kombi“
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- HG Wien, 07.01.2013, 10 Cg 118/11z-17
- WBl-Slg 2014/80
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