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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Akteneinsicht und Schädigung wirtschaftlicher Interessen im Mehrparteienverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 7
- Verfahrensrecht, 1682 Wörter
- Seiten 509-511
- https://doi.org/10.33196/zvg202006050901
20,00 €
inkl MwStEin rechtsstaatlich geordnetes Verfahren darf sich grundsätzlich auf keine geheimen Beweismittel stützen. Es kann dahingestellt bleiben, ob die vom VfGH in seinem Erkenntnis vom 10.10.2019, E 1025/2018, unter Bezugnahme auf vergaberechtliche Judikatur des EuGH entwickelten Überlegungen auch außerhalb des Vergaberechts heranzuziehen sind. Denn auch nach § 17 AVG sind die den Verfahrensparteien vorenthaltenen Informationen auf das unbedingt notwendige Ausmaß zu beschränken und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Entscheidungsgrundlagen so zu begrenzen, dass vorzuenthaltende Informationen zur Entscheidungsfindung nicht herangezogen werden müssen. Die Behörde bzw das VwG haben dabei für jeden Einzelfall die ihrer Vorgangsweise zugrunde liegende Abwägung zwischen Geheimhaltungsanspruch und Recht auf Akteneinsicht und damit Transparenz der Entscheidungsgrundlage nachvollziehbar zu begründen.
- ZVG-Slg 2020/90
- § 17 Abs 3 AVG
- VwGH, 22.07.2020, Ra 2019/03/0163
- Verwaltungsverfahrensrecht
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