



Akteneinsicht vs Geheimhaltungsrechte: Aus Perspektive des Lauterkeits- und Immaterialgüterrechts
- Originalsprache: Deutsch
- JRPBand 29
- Abhandlung, 9254 Wörter
- Seiten 313 -325
- https://doi.org/10.33196/jrp202104031301
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Das Recht zur Akteneinsicht ist wesentlicher Bestandteil von Verfahrensordnungen sowohl des Privatrechts als auch des öffentlichen Rechts. Es stellt sich jedoch die Frage, inwiefern das Einsichtnahmerecht an Grenzen stößt, wenn Inhalte von Prozessakten immaterialgüterrechtlichen Schutz genießen oder Geschäftsgeheimnisse darstellen. Die Relevanz des Spannungsverhältnisses zwischen der Akteneinsicht und gegenläufigen Interessen verdeutlicht sich nicht nur in Zeiten zunehmender Möglichkeiten der elektronischen Akteneinsicht, sondern vor allem auch daran, dass mit § 26h UWG ein spezielles Verfahren zur Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren geschaffen wurde. Aus diesem Grund geht der ggst Beitrag der Frage nach, inwieweit die Schutzrechte des geistigen Eigentums und der lauterkeitsrechtliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen („Knowhow-Schutz“) der Gewährung von Akteneinsicht entgegenstehen.
- Homar, Philipp
- Geheimnisschutz, verfahrensrechtlicher
- Akteneinsicht
- § 26h UWG
- § 41 UrhG
- JRP 2021, 313
- § 42 UrhG
- Art 1 1. ZPEMRK
- § 219 ZPO
- Geistiges Eigentum
- Art 8 EMRK
- § 81 PatG
- § 26b UWG
- § 47 GRC
- in camera-Verfahren
- Geschäftsgeheimnis
- § 7 UrhG
- § 41a UrhG
- Rechtstheorie, -geschichte
- Art 17 GRC
- Art 7 GRC
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