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Aktivlegitimation von Miteigentümern; Feststellung einer realrechtlichen Verbindung von Miteigentumsrechten an einem Weggrundstück an berechtigten Grundstücken

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Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Grunddienstbarkeit oder einer Reallast kann nur einheitlich von allen Miteigentümern des herrschenden oder dienenden Grundstücks und nur gegen alle Miteigentümer des herrschenden oder dienenden Grundstücks gemeinsam verlangt werden. Das gilt auch für die Feststellung, ob eine realrechtliche Verbindung von Miteigentumsrechten an einem Weggrundstück mit Eigentum an bestimmten berechtigten Grundstücken besteht.

  • Aktivlegitimation von Miteigentümern
  • Feststellung einer realrechtlichen Verbindung von Miteigentumsrechten an einem Weggrundstück an berechtigten Grundstücken
  • OGH, 26.05.2024, 4 Ob 193/23w
  • BBL-Slg 2024/158
  • § 14 ZPO
  • Baurecht

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