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Aliquotierung von Sonderzahlungen

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Der Kollektivvertrag kann das Entstehen des Anspruches auf Sonderzahlungen an bestimmte Bedingungen knüpfen, soweit deren Ausgestaltung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder grundlegende Wertungen der Arbeits- und Sozialrechtsordnung verstößt.

Enthält ein Kollektivvertrag keine Regelung über die Berechnung von Sonderzahlungen für den Fall eines Wechsels des Beschäftigungsausmaßes innerhalb eines Kalenderjahres, ist der Anspruch aliquot entsprechend der Dauer des jeweiligen Beschäftigungsausmaßes zu berechnen.

  • § 16 AngG
  • OGH, 27.09.2016, 8 ObS 12/16x
  • § 13 KollV / Angestellte Metallgewerbe
  • WBl-Slg 2017/12
  • ASG Wien, 26.02.2016, 12 Cga 175/15k-8
  • OLG Wien, 28.04.2016, 10 Rs 37/16h-12
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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