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Heft 6, November 2016, Band 2016
Alles geht baden oder unter welchen Voraussetzungen Unternehmer ihre Geschäfte am Strand betreiben können
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 2016
- Judikatur, 3532 Wörter
- Seiten 366-371
- https://doi.org/10.33196/rpa201606036601
20,00 €
inkl MwStArt 12 Abs 1 und 2 RL 2006/123/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Maßnahme wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegensteht, die vorsieht, dass laufende Konzessionen, die in Bezug auf im öffentlichen Eigentum stehende Güter am Meer und an Seen zum Zweck der Ausübung von Touristik- und Freizeittätigkeiten erteilt worden sind, automatisch verlängert werden, ohne dass ein Verfahren zur Auswahl der Bewerber stattgefunden hat.
Art 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren streitigen entgegensteht, die vorsehen, dass laufende Konzessionen, die in Bezug auf im öffentlichen Eigentum stehende Güter zum Zweck der Ausübung von Touristik- und Freizeittätigkeiten erteilt worden sind, automatisch verlängert werden, soweit an diesen Konzessionen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht.
- Reisner, Hubert
- Art 12 Abs 2 RL 2006/123/EG
- Art 12 Abs 1 RL 2006/123/EG
- Konzession
- Art 49 AEUV
- EuGH, 14.07.2016, C-458/14C-67/15, „Promoimpresa“
- RPA 2016, 366
- Vergaberecht
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