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Zeitschrift für öffentliches Recht

Heft 1, März 2022, Band 77

Eberhard , Harald

Alte und neue verfassungs- und verwaltungsrechtliche Strategien zur Ermöglichung und Bändigung von Verwaltungsspielräumen in der KriseGranting and Restraining of Leeways in Administrative Decision-Making in Times of Crisis

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Dass die Verwaltung über Spielräume verfügt, war bereits im B-VG 1920 vorgesehen und führt nicht erst seit der COVID-19-Pandemie zu Diskussionen. Einerseits treten sie in Form einer Ermessensübung bei Einzelfallentscheidungen in Erscheinung, andererseits besteht auch im Bereich der allgemeinen Rechtsetzung durch Verordnungen ein gewisser Spielraum. Insofern wird die Verwaltung häufig als „Gesetzgeber im materiellen Sinne“ bezeichnet. Gerade diese Zuständigkeit der Verwaltung spielte bei der rechtlichen Bewältigung der COVID-19-Pandemie eine nicht zu unterschätzende Rolle. Damit stellt sich die Frage nach dem Umfang und insofern auch nach den Grenzen der verwaltungsrechtlichen Normsetzungskompetenz.

  • Eberhard , Harald
  • Verwaltung
  • ZOER 2022, 137
  • Verordnung
  • Art 133 Abs 3 B-VG
  • Verwaltungsspielräume
  • Öffentliches Recht
  • Art 18 Abs 1 B-VG
  • Krisengesetzgebung
  • COVID-19-Pandemie
  • Gesetze im materiellen Sinn
  • Art 130 Abs 4 B-VG
  • Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Art 18 Abs 2 B-VG
  • Ermessen
  • Legitimation durch Verfahren
  • Rechtsstaat
  • Gewaltenteilung
  • Determinierungspflicht
  • Legalitätsprinzip
  • Art 139 B-VG
  • § 28 VwGVG
  • Art 130 Abs 3 B-VG
  • Bestimmtheitsgebot

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