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Amtshaftung der Gemeinde; fehlerhafte Rückwidmung von Bauland

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 21
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
102 Wörter, Seiten 158-159

20,00 €

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Ein Amtshaftungsanspruch gegen die Gemeinde wegen fehlerhafter vom VfGH aufgehobener Rückwidmung von Bauland in Grünland kommt nur in Frage, wenn die Gemeinde schuldhaft gehandelt hat.

Bei der Auslegung von nicht in die Kompetenz der ordentlichen Gerichte fallenden Rechtsmaterien (hier: oö ROG) kommt dem OGH keine Leitfunktion zu.

Sind gesetzliche Bestimmungen nicht vollkommen eindeutig, enthalten sie Unklarheiten über die Tragweite des Wortlautes und steht zudem Rechtsprechung als Entscheidungshilfe nicht zur Verfügung, kommt es für die Amtshaftung daher nicht darauf an, ob die Gemeinde richtig entschieden hat, sondern ob die getroffene Entscheidung als vertretbar angesehen werden kann.

  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • § 1 AHG
  • Anlage 2 der PlanzeichnungsVO
  • § 3 AHG
  • § 2 AHG
  • BBL-Slg 2018/143
  • Amtshaftung der Gemeinde
  • Baurecht
  • fehlerhafte Rückwidmung von Bauland
  • oö ROG 1994
  • OGH, 21.03.2018, 1 Ob 5/18v

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