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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 28
- Rechtsprechung, 73 Wörter
- Seiten 724-724
- https://doi.org/10.33196/wbl201412072401
30,00 €
inkl MwStIm Zuge der Amtsrevision kommt es nicht darauf an, dass die Revisionswerberin durch die mit dem angefochtenen Beschluss vorgenommene Zurückverweisung beschwert ist. Die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde kann nach Art 133 Abs 6 iVm mit Abs 9 B-VG uneingeschränkt Revision wegen behaupteter Rechtswidrigkeit erheben, wobei die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes gem § 41 VwGG nur im Rahmen der Erklärung über den Umfang der Anfechtung vom VwGH zu überprüfen ist.
- WBl-Slg 2014/250
- § 41 VwGG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 133 Abs 6 B-VG
- VwGH, 21.08.2014, Ro 2014/11/0060
- Art 133 Abs 9 B-VG
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